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TMG-Angaben

§ 6 des Teledienstegesetzes - TDG - in der seit 01.01.2002 geltenden Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr - EEG - sowie § 5 des Telemediengesetzes - TMG - in der seit 01.03.2007 geltenden Fassung sowie die Vorschriften des Mediendienste-Staatsvertrags MDSTV erfordern die folgenden

Pflichtangaben:

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet "Rechtsanwalt".
Wegen gleicher Berufsbezeichnungen in anderen deutschsprachigen EU-Ländern ist der Zusatz "Bundesrepublik Deutschland" erforderlich.
Diese Berufsbezeichnung wurde nach bestandener erster und zweiter juristischer Staatsprüfung im Zuge eines besonderen Zulassungsverfahrens vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen.

Ich bin Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Hamm,
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon (02381) 985000 / Telefax (02381) 985050
Internet www.rechtsanwaltskammer-hamm.de / E-Mail info@rechtsanwaltskammer-hamm.de
die auch meine zuständige Aufsichtsbehörde ist.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind
- die Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO;
- die Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA;
- die Fachanwaltsordnung FAO;
- die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte BRAGO (bis 30.06.2004);
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG (ab 01.07.2004);
- für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft CCBE;
- für ausländische Kolleginnen und Kollegen das
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland.
Die Texte dieser Regelungen können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.