§ 6 des Teledienstegesetzes - TDG - in der seit 01.01.2002 geltenden Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr - EEG - sowie § 5 des Telemediengesetzes - TMG - in der seit 01.03.2007 geltenden Fassung sowie die Vorschriften des Mediendienste-Staatsvertrags MDSTV erfordern die folgenden
Pflichtangaben:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet "Rechtsanwalt". Wegen gleicher Berufsbezeichnungen in anderen deutschsprachigen EU-Ländern ist der Zusatz "Bundesrepublik Deutschland" erforderlich. Diese Berufsbezeichnung wurde nach bestandener erster und zweiter juristischer Staatsprüfung im Zuge eines besonderen Zulassungsverfahrens vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen.
Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon (02381) 985000 / Telefax (02381) 985050 Internet www.rechtsanwaltskammer-hamm.de / E-Mail info@rechtsanwaltskammer-hamm.de die auch meine zuständige Aufsichtsbehörde ist.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind - die Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO; - die Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA; - die Fachanwaltsordnung FAO; - die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte BRAGO (bis 30.06.2004); - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG (ab 01.07.2004); - für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft CCBE; - für ausländische Kolleginnen und Kollegen das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland. Die Texte dieser Regelungen können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.